
Nicht wenige erwerbsfähige Leistungsberechtigte
gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach,
um nicht den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu
verlieren. Das ist auch ausdrücklich gewünscht.
Damit derjenige, der arbeitet, mehr Geld in der
Tasche behält als derjenige, der nicht arbeitet,
gibt es Freibeträge. Mit diesem Rechner können
Sie ermitteln, wie viel Sie anrechnungsfrei
hinzuverdienen können.
Hinweise zur Benutzung
Welchen Rechner wählen?
- Den Rechner "Arbeitnehmer" verwenden Sie bitte, wenn Sie
Arbeitslosengeld II neben nicht ausreichendem Arbeitseinkommen haben.
zum Rechner "Arbeitnehmer" - Den Rechner "Sonstige Einkünfte" verwenden Sie bitte, wenn Sie
andere Einkünfte (etwa Renten oder andere Sozialleistungen) neben dem
Arbeitslosengeld II haben.
zum Rechner "Sonstige Einkünfte"
Feststehende Pauschalen
Die Felder "Grundfreibetrag", "Pauschbetrag für Versicherungen" und "Allgemeine Werbungskostenpauschale" können vom Benutzer nicht verändert werden.
Rechtliche Hinweise
Die Grundlage des Freibetragsrechners ist §11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Berechnungsergebnisse dienen nur zu Ihrer Information.
Aus den Berechnungen können keine Ansprüche auf Leistungen abgeleitet werden. Für die
Berechnung und Auszahlung der Leistungen sind die Träger (Bundesagentur für Arbeit,
kommunale Träger, zugelassene kommunale Träger) zuständig.
Technischer Hinweis
Zur Nutzung des Rechners sollten Sie Javascript und Cookies aktiviert haben.
