
Wer arbeitet kann unter bestimmten Voraussetzungen einen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Damit derjenige, der arbeitet, mehr Geld in der Tasche behält als derjenige, der nicht arbeitet, gibt es Freibeträge. Mit diesem Rechner können Sie die Freibeträge ermitteln.
Hinweise zur Benutzung
Welchen Rechner wählen?
- Den Einkommensrechner "Arbeitnehmer" verwenden Sie bitte, wenn Sie
ein Arbeitseinkommen neben Arbeitslosengeld II neben nicht ausreichendem Arbeitseinkommen haben.
zum Rechner "Arbeitnehmer" - Den Einkommensrechner "Sonstige Einkünfte" verwenden Sie bitte, wenn Sie
andere Einkünfte (etwa Renten oder andere Sozialleistungen) neben dem
Arbeitslosengeld II haben.
zum Rechner "Sonstige Einkünfte"
Feststehende Pauschalen
Die Felder "Grundfreibetrag", "Pauschbetrag für Versicherungen" und "Allgemeine Werbungskostenpauschale" können vom Benutzer nicht verändert werden.
Rechtliche Hinweise
Die Grundlage des Freibetragsrechners ist §11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Berechnungsergebnisse dienen nur zu Ihrer Information.
Aus den Berechnungen können keine Ansprüche auf Leistungen abgeleitet werden. Für die Berechnung und Auszahlung der Leistungen sind die Träger (Bundesagentur für Arbeit, kommunale Träger, zugelassene kommunale Träger) zuständig.
Technischer Hinweis
Zur Nutzung des Rechners sollten Sie Javascript und Cookies aktiviert haben.
